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   VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21   

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https://dejure.org/2022,28595
VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21 (https://dejure.org/2022,28595)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.2022 - 11 S 3478/21 (https://dejure.org/2022,28595)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2022 - 11 S 3478/21 (https://dejure.org/2022,28595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 19 Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 19c Abs 1 AufenthG 2004, § 3 Nr 1 BeschV, § 3 Nr 3 BeschV
    Aufenthaltserlaubnis für Unternehmens- Spezialist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spezialitätenkoch; Leitender Angestellter; unternehmensspezifische Spezialkenntnisse

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers für die Beschäftigung als Spezialitätenkoch und "Unternehmens-Spezialist"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21
    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da dem Antragsteller aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 85, vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 - juris Rn. 51, vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5 f. und vom 05.02.2019 - 11 S 1646/18 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21
    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da dem Antragsteller aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 85, vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 - juris Rn. 51, vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5 f. und vom 05.02.2019 - 11 S 1646/18 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 11 S 1646/18

    Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG 2004 und 35

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21
    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da dem Antragsteller aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 85, vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 - juris Rn. 51, vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5 f. und vom 05.02.2019 - 11 S 1646/18 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21
    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da dem Antragsteller aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 85, vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 - juris Rn. 51, vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5 f. und vom 05.02.2019 - 11 S 1646/18 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Eine Reduzierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend vorzunehmen, da dem Antragsteller in der Vergangenheit noch keine Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.10.2022 - 11 S 3478/21 -, juris Rn. 12, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 11 S 2251/22

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Erteilung einer

    Bei Fällen dieser Art ist im Eilrechtsschutzverfahren eine Halbierung des Auffangstreitwerts nicht angezeigt, wenn dem Antragsteller - wie hier - bereits eine Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet eröffnet worden ist (vgl. hierzu beispielsweise den Beschluss des Senats vom 04.10.2022 - 11 S 3478/21 - juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung).
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